Die Wahlärzte Steiermark
fordern:

Die spezifische Verwendung von Wahlärztlichen Kammerumlage zur Umsetzung von wahlarztrelevanten Themen.

Einen Stopp der Finanzierung von Kammeraktivitäten durch wahlärztliche Kammerbeiträge, welche klar wahlärztlichen Interessen widersprechen.

Die Umsetzung der E-Honorarnote auf niederschwelliger Basis (mittels Verpackung in einen QR Code und Upload durch Arzt oder Patient sofort nach der Behandlung) damit rasch eine Anhebung der Einreichungs- und Rückersatzquote von wahlärztlichen Honorarnoten erreicht wird.

Eine Änderung des Degressionsmodels der ÖGK zu einem klaren 80% Rückersatz wie schon bei BVAEB und SVS umgesetzt.

Die Einbeziehung vor allem der hauptberuflichen Wahlärzte (sofern erwünscht) in alle E- Health-Anwendungen, um einer Diskriminierung und Wettbewerbsverzerrung entgegenzuwirken.

Die Anerkennung der Wahlärzteschaft als versorgungsrelevanter Sektor im Gesundheitswesen.

Nur durch eine hohe Wahlbeteiligung und eine Stimme für die Fraktion „Wahlärzte Steiermark“ können wir die Chance erhöhen, unsere Ziele und Ideen in den nächsten Jahren auch in die Realität umzusetzen.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, danken wir schon jetzt dafür, dass Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Ihr Dr. Clemens Stanek

Wahlärzteschaft im Spannungsfeld Politik – ÖGK-Patient und Ärztekammer

Schon seit Jahren arbeiten in der Steiermark mehr als 50 % der Ärztinnen und Ärzte ohne einen Vertrag mit der österreichischen Gesundheitskasse.

Entgegen vieler Aussagen von Politik und Sozialversicherungsträgern sind diese Hundertschaften an ÄrztInnen auch wesentlich an der Versorgung der steirischen Bevölkerung beteiligt.
Das sieht man daran, dass trotz eines deutlichen Bevölkerungszuwachses in der Steiermark die Zahl der Vertragsarztstellen stagniert oder zurückgeht. Einerseits absichtlich, in Absprache mit der Ärztekammer, aber auch unabsichtlich durch fehlende Bewerber für eine Nachbesetzung. Trotzdem ist die Gesundheitsversorgung nicht zusammengebrochen, da die fehlenden Ressourcen durch den Wahlarztsektor abgefedert werden.

Soweit – so gut.

1)

Einerseits sparen sich die Krankenkassen Unsummen, da Schätzungen zur Folge nur 30 % der Patienten ihre Honorarnote einreichen. Andererseits sparen sich die Krankenkassen durch ein gerichtlich bestätigtes, wenig kundenfreundliches Wahlarztrückersatzsystem mit hohen Abschlägen Unsummen in der Kostenerstattung.

Beispieltarif: therapeutische Aussprache – Kassentarif € 14,45 gedeckelt mit 18 % der Behandlungsfälle pro Quartal – das heißt, wenn ein Kassenarzt 1000  GK Patienten pro Quartal mit einer Erstordination versorgt, darf er am Ende des Quartals 180 mal €14,45 abrechnen. Mehrleistungen in dieser Positionsnummer werden ihm gestrichen. Bei einem Wahlarztpatienten wird jedoch nicht auf die Zahl der Patienten pro Wahlarzt Rücksicht genommen, sondern es werden alle Wahlärzte der Steiermark als eine Ordination berechnet und davon eine pauschale Degression errechnet. Dadurch wird der Rückersatz auch bei nur einer einmaligen Verrechnung pro Quartal sofort von €11,56 auf € 2,67 gekürzt.

Das entspricht 18 % Rückersatz und nicht 80% Rückersatz, wie es eigentlich zu erwarten wäre.

Die berechtigte Forderung der „Wahlärzte Steiermark“ nach einem elektronischen Kostenrückersatz, welcher Kassen, Ärzten und Patienten viel Zeit und Papier ersparen, und die Einreichquote der Honorarnote erhöhen konnte, wurde von der STGKK in der letzten Funktionsperiode abgelehnt. Offensichtlich ist niemand daran interessiert, den Patienten ihren rechtmäßig erworbenen Versicherungsschutz barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Stattdessen sind ca. 40 Dienstposten in der ÖGK-Stmk. Mit dem Einscannen und Abrechnen von Papierhonorarnoten beschäftigt. Einem Personalstock der ungefähr der Anzahl der Arzthelferinnen in einem kleinen steirischen Bezirk entspricht. Trotzdem dauert es immer noch 3-4 Monate, bis der Versicherte seine Vorableistung refundiert bekommt. Für sozial Schwache oft eine zu große finanzielle Barriere.

2)

Auch in der Ärztekammer werden die Belange der Wahlärzteschaft, trotz anderslautender Beteuerungen von Kammerfunktionären, mit Füßen getreten. Unseren Schätzungen zufolge ist der Geschäftserfolg der Wahlärzteschaft so gut, dass sie nicht nur mehr als 50 % der Mitglieder in der niedergelassenen Kurie, sondern auch ca. 50 % der Einnahmen der Ärztekammer aus den jährlichen Kammerumlagen finanzieren. Leider ist jeglicher Enthusiasmus, wahlärztliche Belange suffizient zu vertreten, nicht einmal am Horizont erkennbar – ja es wird sogar Politik gegen die Interessen der eigenen zahlenden Mitglieder gemacht –

BEISPIELE

  • Wahlärzte dürfen erst 2 Wochen vor Dienstbeginn einen 1450 Ordinationsdienst buchen – Kassenärzte 3-6 Monate davor.
  • Wahlärzte wurden bewusst von der Verrechnung der Antigen und PCR Test bei Gesunden, aber auch bei Covid- Verdachtsfällen, zu Lasten des Bundes, ausgeschlossen. Beim Impfen aber durften wir wieder dabei sein – aus Angst vor den Apothekern, die uns Ärzten sonst das Impfen streitig machen hätten können.
  • Trotz jahrzehntelanger Bemühungen gibt es für Wahlärzte keinen Ordinationsbedarf
  • Trotz Ecard Anschluss bei mehr als 300 hauptberuflichen WahlarztkollegInnen ist die elektronische Krankmeldung für die ÄrtzInnen gesperrt. Es muss der mühsame Weg über Fax oder Papier gewählt werden. Eine Schikane.

Diese Liste ließe sich beliebig verlängern.

Clemens Stanek
stv. Obmann
Wahlärzte Steiermark
Arzt für Allgemeinmedizin

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